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Europawahl 2024

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In Hann. Münden werden rund 19.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.

Das Gebiet Hann. Mündens ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Eine Aufstellung der Wahlbezirke finden Sie unter Wahllokale:

Wahlberechtigt ist,

wer am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen lassen hat (s. u.),
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09. März 2024, in der Bundesrepublik oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnt oder sich gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der EU (Unionsbürger) können selbst entscheiden, ob sie hier in Deutschland oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten. Möchten Sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, dann müssen Sie bis zum

19. Mai 2024

beim Wahlamt die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Nur wer diesen Antrag bereits bei einer vorangegangenen Europawahl gestellt hat, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Auf Antrag ist ebenso eine Streichung möglich. Gerne können Sie im Wahlamt unter der Tel.-Nr. 05541 75-186 erfragen, ob bereits ein Antrag vorliegt.


Hinweise zum Antragsverfahren / Antragsformular Unionsbürger

Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen Deutsche, die außerhalb Deutschlands - innerhalb oder aber auch außerhalb der Mitgliedstaaten der EU - wohnhaft sind, wahlberechtigt. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, finden sie unter dem nachstehenden Link.


Hinweise auf das Antragsverfahren / Antragsformular Deutsche im Ausland

Alle Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können auch bei der Stadt Hann. Münden angefordert werden.

Weitere wichtige Informationsquellen:

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. unter Tel.-Nr. 0511 51 04-0.

Wahlbenachrichtigung

Wer am Stichtag 28. April 2024 die Wahlvoraussetzungen erfüllt, wurde automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Die Versendung erfolgt in Briefform, wobei innerhalb eines Haushalts eine Zustellung durchaus an verschiedenen Tagen vorkommen kann.

Wer bis zum 15. Mai 2024 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich zur Klärung seines Wahlrechts umgehend mit dem Wahlteam der Stadt Hann. Münden, unter Tel.-Nr. 05541 75-186 oder per E-Mail (wahlen@hann.muenden.de), in Verbindung setzen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist von Dienstag, den 21. Mai bis Freitag, den 24. Mai 2024 im Fachdienst Zentrale Dienste, Verwaltungsgebäude Schloßplatz 10, während der Öffnungszeiten möglich.
Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin zur Einsichtnahme unter vorgenannter Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Briefwahl

Anstatt am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch vor Ort im Briefwahlbüro Ihren Antrag stellen und direkt wählen, zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros der Stadt Hann. Münden (siehe unten).

Für den schriftlichen Antrag befindet sich das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Hier geht es zur Online-Beantragung.

Hinweis: 
Briefwahl vor Ort wird ab Montag, den 13.05.2024, möglich sein. Außerhalb der Öffnungszeiten können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache ausgegeben werden.

Der Landkreis Göttingen wertet die Briefwahl aus und ist daher als Adressat auf dem rosa Wahlbriefumschlag angegeben.
Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten und tragen dafür Sorge, dass Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, spätestens um 18:00 Uhr, bei der zuständigen Kreiswahlleitung, Reinhäuser Landstraße 4, 37070 Göttingen eingehen.

Hinweise zum Briefwahlbüro

Wahlhelfer/in gesucht

Auswahl

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

damit am Sonntag, den 09. Juni 2024 die Europawahl reibungslos ablaufen kann, werden ca. 200 freiwillige Wahlberechtigte benötigt, die an diesem Wahlsonntag ehrenamtlich als Wahlhelfer/in tätig werden.

Jeder, der wählen darf, kann Wahlhelfer/in werden.

Das heißt, man muss am Wahltag:

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • mindestens seit 3 Monaten in der EU den Wohnsitz haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und
  • darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Einsatz im Wahllokal wird im „Schichtbetrieb“ organisiert, sodass die Helfer/innen nicht den ganzen Tag vor Ort sein müssen. Zu den Aufgaben von Wahlhelfer/innen gehören u. a. die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses und ab 18 Uhr das Auszählen der Stimmen.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung
i. H. v. 25,00 €.

Gerne informieren wir Sie näher über die Aufgaben als Wahlhelfer/in.

Die Stadtverwaltung hofft auf Ihre Unterstützung und bittet interessierte Bürger/innen sich telefonisch unter 75-335 bei Herrn Schucht oder unter 75-333 bei Frau Paul vom Wahlteam zu melden. Einsatzwünsche versuchen wir natürlich zu berücksichtigen.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich auch online als Wahlhelfer/in registrieren lassen.

Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Wahllokale - Europawahl 2024

 

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