Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 26.09.2021 in der Stadt Hann. Münden
1. Am 26. September 2021
findet die
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Altstadt I - Bürgertreff
Wahlbezirk 2: Altstadt II - Werra-Realschule, Aula
Wahlbezirk 3: Schöne Aussicht - Feuerwehrgarage im KG
Wahlbezirk 4: Rehbocksweide - Grundschule Königshof Turnhalle (Wahlraum A)
Wahlbezirk 5: Entenbusch - Gemeindezentrum St. Lukas
Wahlbezirk 6: Wittenborn - Grundschule Königshof Bücherei
Wahlbezirk 7: Vogelsang - Grundschule Königshof Turnhalle (Wahlraum B)
Wahlbezirk 8: Galgenberg - Raum Jugendfeuerwehr im KG
Wahlbezirk 9: Neumünden I - Volkshochschule Göttingen-Osterode
Wahlbezirk 10: Neumünden II - Brüder-Grimm-Grundschule, Turnhalle
Wahlbezirk 11: Hinter der Blume I - Gymnasium, Gebäude 2 (Raum 613)
Wahlbezirk 12: Hinter der Blume II - Gymnasium, Gebäude 2 (Musikraum)
Wahlbezirk 13: Hermannshagen I - Grundschule Hermannsh., Wahlraum A
Wahlbezirk 14: Hermannshagen II - Grundschule Hermannsh., Wahlraum B
Wahlbezirk 15: Ortsteil Bonaforth - Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 16: Ortsteil Gimte I - Grundschule Gimte, Werkraum
Wahlbezirk 17: Ortsteil Gimte II - Grundschule Gimte, Schulküche
Wahlbezirk 18: Ortsteil Hedemünden - Grundschule Hedemünden, Mensa
Wahlbezirk 19: Ortsteil Hemeln (Bursfelde u. Glashütte) - Grundschule Hemeln
Wahlbezirk 20: Ortsteil Laubach - Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 21: Ortsteil Lippoldshausen - Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 22: Ortsteil Mielenhausen - Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 23: Ortsteil Oberode - Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 24: Ortsteil Volkmarshausen - Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 25: Ortsteil Wiershausen - Gaststätte Buchmann
In den Wahlbenachrichtigungen, welche die Wahlberechtigten spätestens zum 05.09.2021 erhalten haben, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
- für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
- für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Hann. Münden, 03.09.2021
Der Bürgermeister
gez. Harald Wegener
Bereitgestellt im Internet am 09.09.2021.