Ausweis: Braille-Aufkleber sind da
05.10.2021
Der Fachdienst 3.2 Melde- und Ausweisservice weist darauf hin, dass auf Antrag der Dokumenten-inhaberin/des Dokumenteninhabers mit einer starken Sehbeeinträchtigung ab sofort ein Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht werden kann. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
Die Braille-Aufkleber sind jeweils auf der Rückseite der Dokumente aufzubringen.
Die Braille-Aufkleber haben ein Format von 25 x 10 mm (Breite x Höhe) und bilden „ad“ (kurz für Ausweis- bzw. Aufenthaltsdokument) gemäß dem Braille-Alphabet der DIN 32976, bzw. ISO 17351 in Braille-Schrift ab. Diese Variante ist für alle drei Personaldokumententypen (Personalausweis, eAT- und eID-Karte) zu verwenden.