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26.01.2017

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 061 "Gewerbegebiet Hedemünden²" mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung im Ortsteil Hedemünden

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 061 „Gewerbegebiet Hedemünden²“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hedemünden gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und der Örtlichen Bauvorschrift grenzt im Norden in ca. 60m Abstand an die BAB 7, im Osten an das derzeitige Betriebsgrundstück der Fa. Wessels + Müller, im Süden an die Hans-Heiner-Müller-Allee und im Westen an den Kirchweg bzw. die Straße “Am Rischenbach“. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,21 ha.
Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 061 „Gewerbegebiet Hedemünden²“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hedemünden gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich.

Bekanntmachung - 1 . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 061 "Gewerbegebiet Hedemünden²" mit Örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Ortsteil Hedemünden (als PDF-Datei)

Im Internet bekanntgemacht am 26.01.2017.

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