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09.07.2016

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Steinland" mit örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Volkmarshausen - Information der Öffentlichkeit im beschleunigten Bebauungsplanverfahren

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Steinland" mit örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Volkmarshausen gefasst.

Die entsprechenden Teilbereiche des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes werden mit der Rechtskraft dieser Änderung außer Kraft treten.

Ziel der Änderung ist es, die überbaubaren Grundstücksflächen auszuweiten und den ansässigen Gewerbebetrieben hiermit zusätzliche Optionen für eine bauliche Erweiterung zu eröffnen. Die entlang der Industriestraße festgesetzte Optionsfläche zum Bau eines Stammgleisanschlusses soll aufgegeben werden. Die Lage und Breite der im B-Plan festgesetzten Verkehrsflächen werden im Rahmen der B-Planänderung an den tatsächlichen Straßenausbau angepasst. Der nach Westen herausragende Ausleger des Geltungsbereiches begründet sich im Wegfall eines aufgegebenen Weges. Um diese ehemaligen Wegegrundstücke ebenfalls einer Bebaubarkeit zuführen zu können, werden diese in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aufgenommen.

Die Örtliche Bauvorschrift trifft einschränkende Regelungen bezüglich Werbeanlagen.

Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Steinland" zu erwarten sind. Die Bebauungsplanänderung wird als Maßnahme der Innenentwicklung deshalb nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung hängt in der Zeit vom 11.07.2016 bis 22.07.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit gem. §13a Abs.3 Nr.2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu der Planung äußern.

Im Internet bereitgestellt am 09.07.2016

 

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