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27.07.2016

1. Nachtrag zur Straßenausbaubeitragssatzung

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 den ersten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Stadt Hann. Münden vom 12.12.2013 beschlossen. Der 1. Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Bereitgestell im Internet und damit bekannt gemacht am 27.07.2016.

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