1. Nachtrag zur Straßenausbaubeitragssatzung
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 den ersten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Stadt Hann. Münden vom 12.12.2013 beschlossen. Der 1. Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
- 1. Nachtrag zur Straßenausbaubeitragssatzung (als PDF-Datei)
Bereitgestell im Internet und damit bekannt gemacht am 27.07.2016.