1. Änderung Bebauungsplan Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Ortsteil Gimte - Information der Öffentlichkeit im beschleunigten Bebauungsplanverfahren
Nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 044 "Südliche Kosterbreite" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufgestellt werden. Die entsprechenden Teilbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" bzw. Nr. 3 "Klosterbreite" treten mit Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" außer Kraft.
Die Fa. Isophon Glas GmbH hat mit dem Bau einer weiteren Produktionshalle und einer Lager- und Auslieferungshalle konkrete Erweiterungsabsichten. Die Erweiterung ist von Grundsatz her auf den als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen möglich, der erforderliche Anteil an Grundstücksfreiflächen kann aber auf der bisherigen Gewerbegebietsfläche nicht mehr gewährleistet werden.
Mit der Bebauungsplanänderung soll eine weitgehende Bündelung der Freiflächenanteile auf den im bestehenden Plan als Mischgebiet festgesetzten Flächen erzielt werden. Die Festsetzung von Pflanz- und Erhaltungsgeboten auf diesen Flächen ermöglicht ausschließlich eine Nutzung als Freifläche. Gleichzeitig wird die bauliche Erweiterung des Betriebes in Richtung der Wohngebietsfläche am Weidenweg begrenzt. Weiter soll die festgesetzte Baugrenze von 5,0 m Abstand zur Volkmarshäuser Straße auf 3,0 m Abstand reduziert werden, um das Einhausen innerbetrieblicher Transportwege zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Flurstücke 46/114 und 46/113 mit in den Geltungsbereich einbezogen. Zum Weidenweg hin wird hiervon eine Teilfläche als private Grünfläche ausgewiesen.
Die Örtliche Bauvorschrift trifft einschränkende Regelungen bezüglich Werbeanlagen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ist zum Ergebnis gekommen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ zu erwarten sind. Die Bebauungsplanänderung wird als Maßnahme der Innenentwicklung deshalb nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung hängt in der Zeit vom 07.12.2015 bis 18.12.2015 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit gem. §13a Abs.3 Nr.2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu der Planung äußern.
Im Internet bereitgestellt am 05.12.2015