Sprungziele
Inhalt
13.02.2016

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Ortsteil Gimte - Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 10.02.2016 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im OT Gimte als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach § 13a (2) Nr.1 i. V. m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Die Fa. Isophon Glas GmbH hat mit dem Bau einer weiteren Produktionshalle und einer Lager- und Auslieferungshalle konkrete Erweiterungsabsichten.

Mit der Bebauungsplanänderung soll eine weitgehende Bündelung der Freiflächenanteile auf den im bestehenden Plan als Mischgebiet festgesetzten Flächen erzielt werden. Die Festsetzung von Pflanz- und Erhaltungsgeboten auf diesen Flächen ermöglicht ausschließlich eine Nutzung als Freifläche. Gleichzeitig wird die bauliche Erweiterung des Betriebes in Richtung der Wohngebietsfläche am Weidenweg begrenzt. Weiter soll die festgesetzte Baugrenze von 5 m Abstand zur Volkmarshäuser Straße auf 3 m Abstand reduziert werden, um das Einhausen innerbetrieblicher Transportwege zu ermöglichen. Darüber hinaus werden ehemaligen Wegeparzellen (Flurstücke 46/114 und 46/113) mit in den Geltungsbereich einbezogen. Zum Weidenweg hin wird hiervon eine Teilfläche als private Grünfläche, innerhalb derer keine Zu-und Abfahrten zulässig sind, ausgewiesen.

Die Örtliche Bauvorschrift trifft einschränkende Regelungen bezüglich Werbeanlagen.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ist zum Ergebnis gekommen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" zu erwarten sind.

Die Bebauungsplanänderung wird als Maßnahme der Innenentwicklung deshalb nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im OT Gimte hängt in der Zeit vom 22.02.2016 bis 24.03.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus und es wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Im Internet bereitgestellt am 13.02.2016

nach oben zurück