Bebauungsplan Nr. 065 "Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden" - Information der Öffentlichkeit im beschleunigten Bebauungsplanverfahren
Im Stadtentwicklungsausschuss ist am 25.04.2016 die Empfehlung ausgesprochen worden, den Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ aufzustellen. Am 25.05.2016 hat der Verwaltungsausschuss darüber beraten und am 20.06.2016 liegt dem Rat der Stadt Hann. Münden der Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vor. Ziel ist die Umnutzung des ehemaligen Vereinskrankenhauses zu Wohnzecken und die Entwicklung eines Stadtteilzentrums mit stadteilrelevanten Sozialnutzungen und Dienstleistungsangeboten. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise soll als Zwischennutzung die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen ermöglicht werden.
Das Plangebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Vereinskrankenhauses sowie die angrenzenden Abschnitte der Pionierstraße.
Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 1,8 ha. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) erfolgen. Gemäß § 13 a (1) S.2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) S.6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hängt in der Zeit vom 01.06.2016 bis 17.06.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit gem. §13a Abs.3 Nr.2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zu der Planung äußern.
Im Internet bereitgestellt am 28.05.2016