Bebauungsplan Nr. 067 "Steintor" mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Hedemünden - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) Baugesetzbuch
Nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss soll der Bebauungsplan Nr. 067 "Steintor" mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Hedemünden aufgestellt werden. Der entsprechende Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Graben“ im OT Hedemünden tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 067 "Steintor" außer Kraft.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Siedlungsflächen, die im Flächennutzungsplan als solche bereits vorbereitet sind. Die Flächen sollen als Mischgebiete (MI), Allgemeine Wohngebiete (WA) und Verkehrsflächen festgesetzt werden. Es geht um eine angepasste Siedlungsentwicklung in Hedemünden, beidseitig der Straße „Steintor“. Die örtlichen Bauvorschriften treffen Regelungen zur Dachform (Satteldach, Walmdach und geneigte Dächer mit einer Hauptdachneigung von 20° bis 45°), der Stellung baulicher Anlagen (traufständig zur Erschließungstrasse) und zu Werbeanlagen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 067 „Steintor“ liegt im Ortsteil Hedemünden, am südöstlichen Ortsrand entlang der Erschließungsstraße „Steintor“.
Die Grenzen des Geltungsbereiches orientieren sich im Norden an der angrenzenden Bebauung, im Osten an der Abzweigung der Elleröder Straße und im Süden am Verlauf der Überschwemmungsgebietsgrenze der Werra. Zur Abgrenzung des Gebietes wurde im Süden eine fiktive Grenze im Abstand von 35 m zur südlichen Straßenbegrenzungslinie gezogen, um die Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet zu minimieren. Im Westen schließt der Geltungsbereich an die bestehende Bebauung an.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine "frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit" durchgeführt. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Erörterung der Planung und zur Äußerung.
Zu diesem Zweck hängen die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 067 "Steintor" mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 07.03. bis 24.03.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, zu jedermanns Einsicht und weiteren Erläuterungen aus.
Im Internet bereitgestellt am 05.03.2016.