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23.04.2022

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 080 "Nahversorgungszentrum Auefeld" 

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden hat am 23.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr.080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage einerseits zur Erweiterung und Modernisierung des bestehenden HIT-Verbrauchermarktes (Neubau) sowie zur Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes (Rossmann).

Der Vorentwurf ist in der Zeit vom 25.04.2022 bis 20.05.2022 nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) eingesehen werden.

Aufgrund der hohen Inzidenzen wird die 3G- Regel zum Betreten der Verwaltungsgebäude zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Besucherinnen und Besucher bis zum 30.04.22 verlängert. Für das Betreten der Verwaltungsgebäude gilt die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet). Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Wir bitten für die Einsichtnahme der Unterlagen telefonisch (Tel.: 05541-75-230/-229/-228) einen Termin zu vereinbaren.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Unterlagen dieses Bauleitplanverfahrens

Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 17/2022 vom 21.04.2022


Plan (Vorentwurf)

Begründung (Vorentwurf)

Umweltstudie

Gehölzplan

Lärmgutachten

Verträglichkeitsgutachten

Ergänzung

Lageplan

Abstandsflächen

HIT-Markt Ansichten-Schnitt

Rossmann-Markt Ansichten-Schnitt

allgemeine Vorprüfung nach UVPG

Stellungnahme Parkplatzbedarf

Randspalte

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