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31.03.2023

Bewerbungen für das Schöffenamt noch möglich

Interessenten können sich bei der Stadtverwaltung Hann. Münden noch bis zum 12. April 2023 bewerben

03.03.2023

In 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Interessenten können sich bei der Stadtverwaltung Hann. Münden noch bis zum 12. April 2023 bewerben. Gesucht werden Personen aus Hann. Münden, die an den Strafgerichten (Amtsgericht Hann. Münden und Landgericht Göttingen) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen (Erwachsenenstrafrecht) teilnehmen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Hann. Münden wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die u.a. die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Auch weitere Bedingungen müssen vorliegen, z.B. bzgl. Vorstrafen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen braucht es Verantwortungsbewusstsein, da durch das Urteil in das Leben eines anderen Menschen eingegriffen wird. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise auswerten, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen (Merkblatt, Leitfaden) für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen sind in der rechten Randspalte dieser Seite als PDF-Anlagen beigefügt.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist mit persönlicher Unterschrift bis spätestens Mittwoch, 12. April 2023, an folgende Adresse zu richten:

Stadt Hann. Münden
FD 3.7/Schöffenwahl 2023
Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden

Weitere Informationen zu den Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen gibt es unter https://schoeffenwahl2023.de sowie https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/.

Autor/in: Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung

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