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26.01.2023

Kommunen gehen gegen Schottergärten vor

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht traf Mitte Januar eine wegweisende Entscheidung und beruft sich auf die Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

26.01.2023

Schottergärten sind laut Experten schädlich für das Mikroklima. Sie sorgen dafür, dass sich Flächen u.a. schneller aufheizen und sind damit schädlich für Insekten und andere Lebewesen. Mit negativen Auswirkungen auf naheliegende Straßenzüge oder sogar ganze Stadtteile.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat klargestellt, dass niedersächsische Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten, wozu auch gepflasterte oder mit Platten versiegelte Flächen gehören, anordnen dürfen. Der 1. Senat des OVG hatte am 17. Januar 2023 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Januar 2022 abgelehnt (die offizielle Mitteilung des OVG zu dem Gerichtsbeschluss finden Sie HIER). In dem Fall ging es um einen Rechtsstreit, der in der Stadt Diepholz geführt wurde und der sich mit der Beseitigung einer mit Steinen versiegelten Fläche befasste. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses hatten auf ihrem Grundstück zwei Beete angelegt und auf insgesamt 50 Quadratmetern einzelne Pflanzen eingesetzt und den Großteil anschließend mit Kies bedeckt. Mit der Ablehnung der Berufung gegen das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover befand das OVG die Kiesbeete aus bauordnungsrechtlicher Sicht für unzulässig.

Das Anlegen solcher Kiesbeete stehe laut OVG im Widerspruch zur Niedersächsischen Bauordnung, die ein anderes Verständnis von zulässigen Grünflächen habe. Demnach müssten Grünflächen als wesentliches Merkmal einen „Grünen Charakter“ aufweisen. Das punktuelle Bepflanzen von Schottergärten reiche nicht aus, um diesen Status zu erlangen. Laut Gesetzestext (§9, Absatz 2, NBauO) müssten nicht überbaute Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein, sofern sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich seien. Steinelemente seien nur dann zulässig, sofern sie bei der Betrachtung des Gesamtbilds eine untergeordnete Rolle spielen würden. Ob Schottergärten eine ökologische Funktion erfüllen oder nicht, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Der NBauO folgt im Übrigen auch der Niedersächsische Städtetag, der bereits 2019 eine Resolution auf den Weg gebracht und darin angekündigt, in Zukunft stärker gegen die Versiegelung von Flächen vorgehen zu wollen.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Demnach ist die Stadtverwaltung Hann. Münden in der Pflicht sich dieser Thematik verschärft anzunehmen und bittet die Grundstückeigentümer vorab bereits tätig zu werden, d.h. auf Schottergärten zu verzichten bzw. sie zurückzubauen. Bei allgemeinen Rückfragen steht die städtische Bauaufsicht unter Tel. 05541-75357 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Schottergärten und deren negative Auswirkungen erhalten Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter Schottergärten / Stadt Hann. Münden sowie bei der Initiative „Münden blüht und summt“ in Person von Eleonore Dehnerdt (eMail-Kontakt: eloquent@t-online.de). Am 24. März 2023 plant die Initiative im Haus der Nation unter dem Titel „Mein Wunschgarten – pflegeleicht und insektenfreundlich“ ein entsprechendes Seminar (weitere Informationen dazu finden Sie hier). Inhalt dieses Workshops ist die nachhaltige Gartengestaltung.

Autor/in: M. Simon / Pressetelle Hann. Münden
Quelle: Bereich Stadtentwicklung

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