Steuererklärungsformular zur Übernachtungssteuer überarbeitet: Forderung nach sämtlichen Belegen wird zurückgenommen
Der Bearbeitungsaufwand für Beherbergungsbetriebe sowie Zimmervermieterinnen und -vermieter soll so gering wie möglich bleiben
01.12.2022
Die Formulare für die Steuererklärungen zur Übernachtungssteuer werden in der kommenden Woche in einer überarbeiteten Version mit einem entsprechenden Anschreiben an die betroffenen Beherbergungsbetriebe sowie Zimmervermieterinnen und Zimmervermieter verschickt. Das teilt der Fachdienst Steuern und Beiträge der Hann. Mündener Stadtverwaltung mit. Demnach wird das Beifügen sämtlicher Belege wie Rechnungen/Quittungen über die Beherbergungsleistungen, Namen und Adressen aller Beherbergungsgäste, der Tag der jeweiligen An- und Abreise sowie die Beherbergungsdauer bei der Einreichung der Steuererklärung im Regelfall nicht verlangt. Das Formular werde entsprechend korrigiert, informiert der zuständige Fachbereich.
Die Stadt Hann. Münden hat jedoch das Recht, diese Angaben stichprobenartig zu prüfen. Dazu würde ein gesondertes Schreiben an die betreffenden Betreiber verschickt werden. Die oben genannten Belege sind dann auf Verlangen vorzulegen.
Die Einführung der Übernachtungssteuer wurde Mitte Oktober 2022 vom Rat der Stadt Hann. Münden beschlossen. Sie soll die Finanzierung des städtischen Tourismusmarketings sicherstellen.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Steuern und Beiträge