"Stille Feiertage" beschränken öffentliche Vergnügungen
Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ erinnert: Der November ist ein Monat der Besinnung und des Gedenkens
03.11.2023
Wer im November feiern will, muss die gesetzlichen Vorgaben anlässlich der "Stillen Feiertage" beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen am Volkstrauertag (19. November 2023), am Buß- und Bettag (22. November 2023) und am Totensonntag (26. November 2023) für öffentliche Lokalitäten und für Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten.
In Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc. sind am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils zwischen 5 Uhr und 24 Uhr sowie am Buß- und Bettag in der Zeit von 7 bis 11 Uhr die Veranstaltungen verboten, die über den reinen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Außerdem muss in dieser Zeit auf Unterhaltungsmusik in diesen Gastronomiebetrieben verzichtet werden. Auch Veranstaltungen, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind, können nicht stattfinden. Spielhallen dürfen während dieser Zeiten nicht geöffnet sein.
Nähere Auskünfte können im Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75216 erfragt werden.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung