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01.04.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen - Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen zur Ausweitung kontaktreduzierter Maßnahmen angesichts der Corona-Epidemie zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus

Die Stadt Hann. Münden veröffentlicht für den Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen die Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen - Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen zur Ausweitung kontaktreduzierter Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG), ambulant betreute Wohngemeinschaften § 2 Abs. 3 NUWG, Formen des betreuten Wohnens gem. § 2 Abs. 4 NuWG, ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zwecke der Intensivpflege und zur Einstellung des Betriebes von Einrichtungen der Tagespflege i.S.v. § 2 Abs. 7 NuWG angesichts der Corona-Epidemie zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Göttingen vom 31.03.2020:

Bereitgestellt auf der Internetseite der Stadt Hann. Münden am 01.04.2020.

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