Sprungziele
Inhalt
24.11.2025

Bauaufsichtsbehörde startet Bürgeraufruf

Dachkonstruktionen von „Wolff“-Holzstegträger auf dem Prüfstand

20.11.2025

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hann. Münden weist auf mögliche Sicherheitsrisiken bei Dachkonstruktionen hin, in denen sogenannte „Wolff“-Holzstegträger verbaut wurden. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen vom Oktober 2025.

Anlass hierfür ist der Einsturz des Daches der Kirche St. Elisabeth in Kassel im November 2023. Mittlerweile liegen erste nähere Erkenntnisse vor, was zum Einsturz des Daches geführt haben könnte. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich vom Versagen der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in Firstnähe ausgegangen ist. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion der Kirche bildeten geklebte Holzstegträger, sogenannte „Wolff“-Stegträger, für die es eine bauaufsichtliche Zulassung zwischen 1958 und 1970 gab. Zulassungsinhaber war die Firma Wolff-Hallenbau GmbH aus Höxter-Ottbergen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere ausgeführte Objekte dieser Firma und ggf. auch von anderen Firmen mit vergleichbaren Ausführungsqualitäten betroffen sind.

Bezüglich Harnstoffharzverklebungen sind der Fachöffentlichkeit bereits seit längerem spezifische klimatische, geometrische und herstellungsbedingte Faktoren bekannt, die zu Beeinträchtigungen der Qualität und Dauerhaftigkeit der Klebeverbindungen führen können. Nach dem Einsturz des Dachkonstruktion der Eislaufhalle Bad Reichenhall im Jahr 2006 wurden als Konsequenz Harnstoffharzklebstoffe bzw. allgemein Klebstoffe des Typ II nach DIN EN 301 bauaufsichtlich generell von der Anwendung ausgeschlossen.

Die Firma Wolff hat ihre Tätigkeit in Deutschland im Jahr 1995 eingestellt, sodass es keine verlässlichen Informationen zu Kunden bzw. ausgeführten Objekten gibt. In der Regel wurden die Träger jedoch nicht bei Wohnhäusern, sondern vor allem bei Gebäuden mit größeren Spannweiten (bspw. Lagerhallen, Reithallen oder ähnliche Bauwerke) eingesetzt.

Bürgeraufruf

Auch wenn in Hann. Münden bislang kein Fall bekannt ist, bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Mithilfe bei der Identifizierung möglicherweise betroffener Gebäude. Wer Kenntnis davon hat oder befürchtet, dass in seinem Gebäude „Wolff“-Holzstegträger oder ähnliche Konstruktionen verbaut wurden, wird dringend gebeten, die Standsicherheit des Bauwerks fachgerecht überprüfen zu lassen. Zudem wird um eine Mitteilung an die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hann. Münden via E-Mail: info-bauaufsicht@hann.muenden.de oder Telefon: 05541 / 75-225 gebeten.

Der vollständige Erlass der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist in der Randspalte rechts im PDF-Format zur Ansicht verfügbar. Er enthält weitere technische Hinweise, eine detaillierte Beschreibung der betroffenen Holzstegträger sowie empfohlene Maßnahmen.

Kontakt für Rückfragen:
Stadt Hann. Münden – Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalpflege
Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden
E-Mail: info-bauaufsicht@hann.muenden.de

Autor/in: Pressestelle der Stadt Hann. Münden

Randspalte

nach oben zurück