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14.12.2022

Stadt Hann. Münden muss Fußgängerbrücke zwischen Tanzwerder und Altmünden umgehend schließen

Bauwerk erhält nach notdürftiger Sanierung in 2019 erneut schlechte Bewertung

14.12.2022

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im Laufe des Jahres die Brückenbauwerke begutachtet und bewertet, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hann. Münden liegen. Von den 41 Brücken müssen 16 Brücken demnach aufgrund ihres Zustandes in den nächsten Jahren genauer untersucht werden. Der finale Bericht soll im Februar 2023 vorliegen, in den politischen Gremien vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Positiv wurde erwähnt, dass die Stadt Hann. Münden ihrer wichtigen Aufgabe, nämlich die Brücken regelmäßig zu überprüfen, nachgekommen sei. Das sei nicht bei allen zehn Kommunen, die vom Niedersächsischen Landesrechnungshof unter die Lupe genommen wurden, der Fall gewesen. Bei der Überprüfung der Fußgängerbrücke, die den Tanzwerder mit Altmünden verbindet, wurde festgestellt, dass sie aufgrund ihres Zustandes kurzfristig geschlossen werden muss. Das Tragwerk der Hängebrücke wurde mit der Note 4 bewertet, was eine umgehende Schließung nach sich zieht. Diese Schließung wird im Laufe des heutigen Vormittags durch die Kommunalen Dienste unter dem Einsatz von Bauzäunen erfolgen. Rat und Verwaltung werden umgehend über das weitere Vorgehen beraten müssen. Die Brücke wurde 1898 errichtet und zuletzt 1978 grundlegend saniert.

Nach einer notdürftigen Sanierung der Hängebrücke in 2019 stand fest, dass der kurzfristig verbesserte Zustand von Note 4 auf Note 3,5 nicht von Dauer sein wird. Bereits zur Wiedereröffnung wurde durch die Kommunalen Dienste angemerkt, dass diese Reparatur keine große Sanierung oder gar den Neubau der Fußgängerbrücke ersetzen wird.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden

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