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21.07.2021

Abfallwirtschaften: Altpapierabfuhr nur über Papiertonne und Bündel

Nach Arbeitsunfall keine Leerung mehr von Körben oder Klappboxen

GÖTTINGEN, 20.07.2021

Bei der Altpapierabfuhr können ab sofort nur die Papiertonne und bereitgelegte Bündel berücksichtigt werden. Die Mitnahme von losem Altpapier aus selbst beschafften Behältnissen wie Wäschekörben oder Klappboxen ist nicht mehr möglich. Darauf weisen die Abfallwirtschaften im Landkreis Göttingen hin. Der Hintergrund ist ein tragischer Arbeitsunfall; beim Ausleeren eines Behältnisses mit losem Altpapier wurde die automatische Schüttung ausgelöst und ein Beschäftigter eines Abfuhrunternehmens schwer verletzt.

Um solche Unfälle zu vermeiden, reagieren Abfuhrunternehmen und Abfallwirtschaften mit der beschriebenen Sofortmaßnahme. Die Altpapierabfuhr einzig über Papiertonne und Bündel vermeidet Unfallgefahren, das betont die Berufsgenossenschaft mit Verweis auf die einschlägigen Regeln der Unfallverhütungsvorschriften. Das entspricht der Satzung der Abfallwirtschaften.

Für Nachfragen stehen die Abfallberatungen zur Verfügung:

  • Abfallwirtschaft Osterode am Harz, Telefon 05522 96 04 777,
  • Abfallwirtschaft Göttingen, Telefon 0551 525-2473.

Autor/in: Stadt Hann. Münden veröffentlicht für den Landkreis Göttingen

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