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13.07.2021

Zuschüsse für Kinder und Jugendliche für die Teilnahme an Ferienaktivitäten möglich

Vor dem Beginn der Sommerferien möchte der Landkreis Göttingen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Teilnahme an Ferienaktivitäten/-freizeiten über die Leistung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bezuschusst werden können.

Anspruch auf die Teilhabeleistung haben Kinder und Jugendliche bis 18. J., deren Eltern oder sie selbst eine Leistung aus den folgenden staatlichen Leistungen erhalten: ALG II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistung, Kinderzuschlag und Wohngeld mit Kindergeld.

Die Kosten der Ferienprogramme, die sich nicht um reine Kinderbetreuung, sondern um soziale und kulturelle Inhalte handeln, können über Bildung und Teilhabe (BuT)-Teilhabeleistung in voller Höhe übernommen werden, sofern das Jahresbudget (bei 12 Monaten Leistungsanspruch sind das 180€/15€ je Monat) der Teilhabeleistung noch nicht ausgeschöpft ist. Kinder und Jugendliche können Angebote im Familienzentrum oder im Kinder- und Jugendbüro, Zeltlager „Stolle“, Pfadfinderlager etc. mitmachen. Jugendfreizeitticket im Zusammenhang mit Teilnahme an Teilhabeaktivitäten sowie Schülerferienticket SFT des Verkehrsverbundes Südniedersachsen können auch über die Teilhabeleistung finanziert werden, wenn das Budget noch genügend zur Verfügung steht.

Teilhabeleistungen übernehmen nebst Ferienprogramm Aufwendungen für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Freizeiten und Geselligkeit. Beispiele hierfür wären Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Beitrag für das Fitnessstudio, Gebühren für Kunst/Tanz/Musikunterricht, Kursgebühr VHS, Ausleihgebühren, Schulabschlussfeier, Konfirmanden-  u. Kommunionsfeier usw.

Die Teilhabeleistung wird direkt an die Eltern gezahlt.

Zur Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen ist ein Nachweis über die anfallenden Kosten bei dem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt vorzulegen. Quittung, Anmeldebestätigung, Mitgliedskarte/-vertrag, Kontoauszug o.Ä. können als Nachweis dienen. Es ist auch möglich, den  Vordruck des Landkreises Göttingen „Bestätigung Teilhabebedarf“ zu nutzen. Im Anhang dieser Email füge ich nebst dem BuT-Flyer das Formular zur weiteren Nutzung bei.

Bitte informieren Sie sich über den  Fyler des Landkreises Göttingen - Bildung und Teilhabe oder persönlich beim zuständigen Fachbereich im Landkreis.

Landkreis Göttingen - Der Landrat
Fachbereich Jobcenter 56.1 – Netzwerkarbeit Bildung und Teilhabe
Gothaer Platz 2
37083 Göttingen

Tel.: 0551 525-2758 | Fax: 0551 525-62758|
E-Mail: to@landkreisgoettingen.de | but@landkreisgoettingen.de 
www.landkreisgoettingen.de

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