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26.08.2021

Der Personalausweis »kommt« aufs Handy

Neben der elektronischen Bezahlfunktion, der Payback-Karte oder dem elektronischen Impfausweis kann jetzt auch der Personalausweis auf dem Handy gespeichert werden, dies teilte der Melde- und Ausweisservice mit, denn mit in Kraft treten des Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät ist dies ab dem 01.09.2021 möglich.

Der Personalausweis wird somit zum digitalen Legitimationsdokument auf dem Smartphone. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe ihres Smartphone bequem online ausweisen, egal ob gegenüber dem Staat oder mit privaten Partnern.

Für Bürgerinnen und Bürger, die den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät verwenden wollen, entsteht ein einmaliger zeitlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von durchschnittlich etwa drei Minuten, um die Übermittlung der Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels auf das elektronischen Speicher- und Verarbeitungs-medium des mobilen Endgeräts zu veranlassen und die weiteren Schritte zur Einrichtung ihres elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät vorzunehmen.

Auf elektronische Veranlassung durch den Ausweisinhaber übermittelt der Ausweishersteller die Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises in einem sicheren Verfahren auf ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät. Der Ausweisinhaber weist seine Identität gegenüber dem Ausweishersteller mit einem elektronischen Identitätsnachweis nach. Ferner hat der Ausweishersteller Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Verwendung der Daten im Anschluss an die Übermittlung der Daten auf das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium in dem mobilen Endgerät vorzusehen. Der Ausweisinhaber wird auf seine Pflichten hingewiesen, dass das mobile Endgerät hinsichtlich der in seinem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium mit besonderer Sorgfalt zu behandeln ist.

Die Gültigkeitsdauer des elektronischen Identitätsnachweises beträgt maximal fünf Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.

Die Smart-eID ersetzt den Personalausweis nicht bei Personenkontrollen zum Beispiel an Grenzen. Hier wird weiterhin die Personalausweis-Karte benötigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Personalausweisportal des Bundesminsterium des Innnern, für Bau und Heimat.

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