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15.09.2022

Licht aus, Heizungsregler runter

Hann. Mündener Stadtverwaltung sammelt intern Vorschläge für Energiesparmaßnahmen, um sie von politischer Seite beraten und beschließen zu lassen

15.09.2022

Nach Auftrag des Bürgermeisters Tobias Dannenberg haben die fünf Bereiche der Stadtverwaltung Hann. Münden in den vergangenen Wochen Maßnahmenvorschläge zur Einsparung von Strom und Gas zusammengetragen. Ein erstes Signal setzten Verwaltung und die Versorgungsbetriebe Hann. Münden damit, dass sie das Hochbad am Rattwerder ab dem 4. September vorzeitig schlossen.

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Energiesparverordnung, kurz EnSikuMaV, trat am 1. September 2022 bereits in Kraft und beinhaltete bereits einige Anordnungen, an denen sich Kommunen und Städte zu orientieren haben. Die Dauer der Verordnung ist zunächst auf sechs Monate befristet. „Angesichts der Energiekrise ist es nur konsequent, wenn man über die energetischen Einschränkungen in öffentlichen Gebäuden nachdenkt und so wenig Strom und Gas wie möglich verbraucht - sofern am Ende die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer noch unter zumutbaren Rahmenbedingungen ihrer Arbeit nachgehen können und auch die Bürgerinnen und Bürger dort während ihres Aufenthalts akzeptable Bedingungen vorfinden. Das darf allerdings nicht auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft geschehen. Deshalb begrüße ich, dass Kindergärten und Schulen von der Energiesparverordnung nicht betroffen sind“, teilt Tobias Dannenberg mit.

Und weiter: „Um die Betriebskosten der in Verwaltungshand befindlichen Gebäude so gering wir nur möglich halten, folgen wir der Energiesparverordnung nicht nur, sondern wollen darüber hinaus weitere Einsparpotentiale, die ggf. in Zukunft für ein verändertes Bewusstsein unter den Angestellten sorgen werden, finden. Das alles im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.“

Zu den kurzfristig umsetzbaren Vorschlägen, die in den einzelnen Verwaltungsbereichen zusammengetragen wurden, gehören:

- Abschaltung der zentralen Warmwasserbereitung in Sportstätten

- Reduzierung der Temperaturen in Fluren und Treppenhäusern öffentlicher Einrichtungen

- Absenkung der Raumtemperaturen in Sport- und Turnhallen

- Absenkung der Raumtemperaturen in weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Bibliothek und Jugendräumen

- Umstellung in temporär genutzten Räumen (z.B. Sitzungsräume, DGH) auf Luftheiztechnik oder Raumstrahler

- Einführung von Stoßlüftungszeiten morgens und abends in von Personen genutzten Räumen

- Austausch veralteter Wärmeerzeuger

- Betriebszeiten der Zentralheizungen minimieren (z.B. von 5.30 bis 17.30 Uhr, dazwischen Nachtabsenkung)

- Auskleidung von Heizkörper-Nischen mit wärmerückstrahlendem Material

- Eingeschränkte Besetzung der einzelnen Dienststellen vom 23. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023

- Schreibtischlampen auf LED-Basis als Arbeitsplatzbeleuchtung anstatt dauerhafte Raumausleuchtung ermöglichen

- Installation von Bewegungsmeldern zur Leuchten-Regulierung

- Reduzierung respektive Außerbetriebnahme der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1 bis 5 Uhr.

Weitere Maßnahmenvorschläge, die auf mittel- bzw. langfristige Sicht umgesetzt werden könnten, sind mit hohen Kosten verbunden. Zu ihnen zählt der Austausch veralteter Wärmeerzeuger, das Erstellen eines Photovoltaik-Konzepts und die Installierung entsprechender Anlagen, das Erstellen eines E-Mobilitätskonzepts, die maximale Umstellung der Betriebsgeräte des Bauhofs auf E-Antrieb und das Ersetzen der Dienstfahrzeuge durch E-Autos.

Alle unterbreiteten Maßnahmenvorschläge werden umgehend von einer gebildeten „Task Force“ bewertet und abgewogen.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden

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