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26.03.2026

Feiertagsruhe ab Gründonnerstag

Stadtverwaltung weist auf gesetzliche Bestimmungen an Ostern an

26.03.2026

Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Hann. Münden weist auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der kirchlichen Feiertage rund um Ostern hin.

Karfreitag und Ostermontag gelten als Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An diesen Feiertagen sind daher die Regelungen zu beachten, die auch für Sonntage Anwendung finden. Untersagt sind insbesondere öffentlich wahrnehmbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Charakter der Sonn- und Feiertage widersprechen.

Darüber hinaus sind von Gründonnerstag, 2. April 2026, 05:00 Uhr, bis Ostersamstag, 4. April 2026, 24:00 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen nicht zulässig.

Am Karfreitag dürfen in Räumlichkeiten mit Schankbetrieb keine Veranstaltungen stattfinden, die über die reine Bewirtung hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Konzerte, Preiskegeln oder Modeschauen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder nicht-öffentliche Veranstaltungen handelt. Zudem bleiben Spielhallen geschlossen; öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls untersagt.

Nicht vom gesetzlichen Verbot betroffen sind Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dienen und dabei den Charakter des jeweiligen Feiertages wahren.

Für Rückfragen steht der Bereich Sicherheit und Ordnung unter der Tel. 05541-75 216 zur Verfügung.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden

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