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22.11.2024

Fluglärmkommission lehnt Antrag Hann. Mündens auf Mitgliedschaft vorerst ab

Ab 2025 sollen in der Stadt zunächst Fluglärmmessungen durchgeführt werden

22.11.2024

Am vergangenen Donnerstag tagte die Fluglärmkommission Flughafen Kassel-Calden im Regierungspräsidium (RP) Kassel. Während der Sitzung wurde u.a. über den Antrag der Stadt Hann. Münden entschieden, als ordentliches Mitglied des Gremiums aufgenommen zu werden und damit ein entsprechendes Stimmrecht zu erhalten.

Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, da aus rechtlicher Sicht keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die in Hann. Münden lebenden Anwohnerinnen und Anwohner bestehen würden. Gleichwohl fasste die Kommission den Beschluss, in der Dreiflüssestadt ab 2025 für die Dauer von zwei Jahren eine Fluglärmmessung durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Anhand der danach vorliegenden Ergebnisse könne man je nach Betroffenheit über den Antrag Hann. Mündens erneut beraten, hieß es.

Hintergrund des Mündener Antrags auf eine ordentliche Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission ist eine Flugroutenänderung, insbesondere hinsichtlich der Landeanflüge auf den Flughafen Kassel. Im Dezember 2023 wurden in der Fluglärmkommission (RP Kassel) geänderte Flugverfahren und -routen vorgestellt. Diese Anpassungen beruhen auf einer neuen EU-Verordnung im Hinblick auf die Umstellung auf das moderne Leitsystem „Performance Based Navigation“ (PBN) und die damit nötige Verlängerung des Zwischenanflugs sowie einer bestehenden Hindernissituation im Bereich des Gahrenbergs.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Bereich Stadtentwicklung

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