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21.06.2020

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Bekanntmachung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

(Nds. GVBl. Nr. 19 vom 19.06.2020, Seite 155)

Wichtige Änderungen sind u.a.:

  • Zulässigkeit von Treffen bis 10 Personen und damit Aufhebung der bisherigen Beschränkung auf zwei Haushalte. Dies gilt auch für die Gastronomie, Busreisen etc.
  • Weitere Lockerungen im Bereich Kultur, auch Indoor z.B. Kino und Theater sind zulässig
  • Aufhebung der maximalen Belegung von 80 % bei Übernachtungsbetrieben
  • Kinder – und Jugendreisen sind möglich mit max. 16 Personen
  • Saunen können geöffnet werden
  • Keine Begrenzung der Gruppengröße bei Stadtführungen.

Bürgermeister Harald Wegener freut sich besonders auch mit den touristischen Akteuren vor Ort, dass weitere Lockerungen möglich sind. Das ist auch ein wesentlicher Verdienst der disziplinierten und umsichtig handelnden Bevölkerung hier in unserer Stadt.

Für alle genannten Lockerungen gelten natürlich weiterhin konkrete Auflagen wie z.B. Abstands- und Hygienekonzepte oder auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese Infos finden Sie in der neuen Verordnung.

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