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09.04.2021

Pflichten der Grundstückseigentümer im Frühjahr

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Hann. Münden weist auf die Termine der im Frühjahr wieder anstehenden Baum- und Strauchschnittabfuhr durch den Landkreis Göttingen hin.

Abfuhrtermine sind:

Dienstag, der 20.04.2021 für die Ortsteile Bursfelde, Glashütte und Hemeln
Mittwoch, der 21.04.2021 für die Ortsteile Gimte, Mielenhausen und Volkmarshausen
Donnerstag, der 22.04.2021 für die Ortsteile Bonaforth, Hann. Münden und Hilwartshausen
Freitag, der 23.04.2021 für die Ortsteile Laubach, Lippoldshausen, Hedemünden, Oberode und Wiershausen

In diesem Zusammenhang wird seitens des Fachdienst Sicherheit und Ordnung darum gebeten, den Grünschnitt frühestens zwei Tage vor dem Abholtermin zur Abholung bereit zu stellen, da es sonst zu Problemen bei der Abholung kommen kann.

Die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt auf öffentlichen Flächen außerhalb der Abfuhrtermine stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeldverfahren zur Folge haben kann. Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hann. Münden darum, den Strauchschnitt nicht vorzeitig auf die öffentlichen Flächen zu stellen.

Im Übrigen wird auf die Reinigungspflicht, die grundsätzlich das ganze Jahr besteht, verwiesen. Sie umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat und Unkraut gemäß der städtischen Verordnung. Kehricht muss sofort nach Beendigung des Kehrens entfernt werden und darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden.

Die Reinigung ist jeden Samstag – soweit auf diesen kein gesetzlicher Feiertag fällt – und an jedem – einem gesetzlichen Feiertag vorhergehenden – Werktag durchzuführen, und zwar in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 17.00 Uhr. Zu reinigen sind den Grundstücken vorgelagerte Fahrbahnen und Wege (Fußwege) bis zu deren Mitte, Parkspuren und Radwege. Straßenkreuzungen sind bis zu deren Mittelpunkt zu reinigen.

In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, den Bewuchs entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen zu überprüfen. So dürfen etwa durch Hecken, Büsche und Bäume angrenzende Gehwege und Fahrbahnen nicht eingeengt werden. Ebenfalls dürfen Verkehrszeichen, Straßennamenschilder oder Straßenlaternen nicht durch Bewuchs beeinträchtigt oder verdeckt werden. Derartige Anpflanzungen sind bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. In der Höhe ist beim Rückschnitt ein Lichtraumprofil für Geh- und Radwege von 2,70 m, für Fahrbahnen von 4,50 m zu berücksichtigen.

Über unsere Dienstleistung Straßenreinigung erhalten Sie weiter Informationen oder unter Telefon 05541 75-221.

Auskünfte und Informationen zur Abfallvermeidung, –verwertung und –entsorgung erhalten Sie unter der Rufnummer 0551 525-2474 und -2473 beim Landkreis Göttingen.

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