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14.09.2021

Pflichten der Grundstückseigentümer im Herbst

Der Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung weist auf die Termine der im Herbst wieder anstehenden Baum- und Strauchschnittabfuhr durch den Landkreis Göttingen hin.
Die Rufnummern der Abfallbehörde vom Landkreis Göttingen lauten: 0551 525-2474 oder 0551 525-2473.

Abfuhrtermine sind:

Montag, der 20.09.2021
für Hann. Münden, rechts der Werra und links der Fulda und Weser sowie Hilwartshausen.

Dienstag, der 21.09.2021
für Hann. Münden, innerhalb Fulda und Werra

Mittwoch, der 22.09.2021
für die Ortschaft Gimte

Donnerstag, der 23.09.2021
für die Ortsteile Bonaforth, Mielenhausen und Volkmarshausen

Freitag, der 24.09.2021
für die Ortsteile Hedemünden, Laubach, Lippoldshausen, Oberode, und Wiershausen

Montag, der 27.09.2021
für die Ortsteile Bursfelde, Glashütte und Hemeln

In diesem Zusammenhang wird seitens des Bereiches 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung darum gebeten, den Grünschnitt frühestens zwei Tage vor dem Abholtermin zur Abholung bereit zu stellen, da es sonst zu Problemen bei der Abholung kommen kann.

Die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt auf öffentlichen Flächen außerhalb der Abfuhr - Termine stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeldverfahren zur Folge haben kann. Der Bereich Sicherheit und Ordnung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hann. Münden darum, den Strauchschnitt nicht vorzeitig auf die Straßen oder andere öffentliche Flächen zu stellen.

Im Übrigen wird auf die wöchentliche Reinigungspflicht, die grundsätzlich das ganze Jahr besteht verwiesen. Sie umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat und Unkraut gemäß der städtischen Verordnung. Kehricht muss sofort nach Beendigung des Kehrens entfernt werden und darf nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden.

Die Reinigung ist jeden Samstag – soweit auf diesen kein gesetzlicher Feiertag fällt – und an jedem – einem gesetzlichen Feiertag vorhergehenden – Werktag durchzuführen, und zwar in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 19.00 Uhr und in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 17.00 Uhr. Zu reinigen sind den Grundstücken vorgelagerte Fahrbahnen und Wege (Fußwege) bis zu deren Mitte, Parkspuren und Radwege. Straßenkreuzungen sind bis zu deren Mittelpunkt zu reinigen.

In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, den Bewuchs entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Flächen zu überprüfen. So dürfen etwa angrenzende Gehwege und Fahrbahnen nicht durch Hecken, Büsche und Bäume eingeengt werden. Ebenfalls dürfen Verkehrszeichen, Straßennamenschilder oder Straßenlaternen nicht durch Bewuchs beeinträchtigt oder verdeckt werden. Derartige Anpflanzungen sind bis auf die Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden. In der Höhe ist beim Rückschnitt ein Lichtraumprofil für Geh- und Radwege von 2,70 m, für Fahrbahnen von 4,50 m zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu den Straßenreinigungspflichten erhalten Sie auf den Internetseiten der Stadt Hann. Münden unter Rathaus & Politik / Bürgerservice / Dienstleistungen oder unter Telefon 05541-75-221.

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