Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft - Anmeldungen ab sofort möglich
Mögliche Änderung des Geschlechtseintrags: Stadtverwaltung Hann. Münden erklärt Verfahren
12.08.2024
Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, kurz SBGG genannt, tritt am 1. November 2024 in Kraft. Mit diesem Gesetz soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Somit kann nach dem SBGG jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Details zum Verfahren
Die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen muss mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Stadtverwaltung Hann. Münden bittet dazu die unter dem Link https://t1p.de/jzc1a zu findenden Formular zu nutzen. Das genaue Verfahren sowie Hintergrundinformationen werden dort ausführlich erläutert.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Zentrale Dienste