Sprungziele
Inhalt
26.04.2021

Freiwillige Wahlhelfer gesucht!

Am 12. September 2021 finden die Kommunalwahlen und am 26. September 2021 hierzu die eventuellen Stichwahlen sowie die Bundestagswahl statt. Damit diese Wahlen reibungslos ablaufen können, werden ca. 300 Wahlberechtigte benötigt, die an beiden Wahlsonntagen ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres, Ausnahne nur bei den Kommunalwahlen am 12. September hier: Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, am 12. September auch einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet
  • Kein Ausschluss vom Wahlrecht

Der Einsatz im Wahllokal wird im sogenannten „Schichtbetrieb“ organisiert, wobei sich zunächst alle Wahlhelfer am Morgen um 7.30 Uhr einfinden müssen. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr erfolgt die gemeinsame Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den gesamten Wahlvorstand. Auch können Sie als Wahlhelfer in den Briefwahlvorständen eingesetzt werden, die am Nachmittag ihre Arbeit aufnehmen.
Gerne informieren wir Sie näher über die Aufgaben als Wahlhelfer.

Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro je Wahltag.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 d) der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) vom 10. März 2021 den Personen mit erhöhter Priorität der Gruppe 3 zugeordnet sind.

Wir freuen uns über Ihre Meldung und versuchen natürlich gerne, Einsatzwünsche zu berücksichtigen. Machen Sie mit und werden Sie Mitglied in einem Wahlvorstand der Stadt Hann. Münden.

Interessierte melden sich bitte telefonisch unter 75-335 oder -336 bei Herrn Schucht oder Herrn Wiemer, per E-Mail unter schucht@hann.muenden.de oder wiemer@hann.muenden.de.

Randspalte

nach oben zurück