Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Bekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
- Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-VirusPDF, 87 kB19.05.2020in Kraft ab 20.05.2020
(Nds. GVBl. Nr. 16 vom 19.05.2020, Seite 130)
Was wurde in der Verordnung geändert?
- Mit der Änderung werden in § 2 a die Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen usw. gelockert.