Erlass der Naturschutzgebietsverordnung "Ballertasche" (FFH-Gebiet 141) durch den Landkreis Göttingen
- öffentliche Auslegung gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass der Naturschutzgebietsverordnung "Ballertasche" (FFH-Gebiet 141).
Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zul. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.11.2020 (Nds. GVBl. S. 451) ist der Entwurf
vom 03.05.2021 bis 04.06.2021
auf der Seite "Aktuelles / Bürgerbeteiligungsverfahren / Formelle Beteilgungsverfahren" zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen während den Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208 (Fachdienste Stadtplanung/Umwelt) eingesehen werden und Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. zur persönlichen Kontaktaufnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 05541/ 75-230 bzw. per Mail an Braun@hann.muenden.de erforderlich.
Zudem besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf während der Auslegungszeit beim Landkreis Göttingen (untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Hier ist die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, bzw. die persönliche Kontaktaufnahme aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 0551 525-2340 / -2348 bzw. per E-Mail an naturschutzrecht@landkreisgoettingen.de möglich.
Hann. Münden, den 15.04.2021
Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister
gez. Harald Wegener
Bereitgestellt im Internet am 23.04.2021.