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05.11.2020

Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Hann. Münden - öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz / Jahr frequentiert werden. Dies betrifft in Hann Münden insbesondere Teilabschnitte der Bundesstraßen B 3,
B 80 und B 496 sowie der BAB 7.

Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes sowie alle ergänzenden Informationen stehen in der Zeit vom 09.11.2020 bis 07.01.2021 auf der Homepage der Stadt unter Rathaus & Politi / Bauen & Wohnen / Lärmaktionsplanung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Zusätzlich liegt der Vorentwurf in dieser Zeit in der Verwaltungsstelle Böttcherstr. 3, Fachbereich 5 –Stadtentwicklung, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 05541 75-228 oder per E-Mail an weinert@hann.muenden.de.

Um im Rahmen der beschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (COVID 19) eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, steht auf der Homepage ein Fragebogen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Download bereit. Zusätzlich liegen gedruckte Exemplare des Fragebogens während der Dienststunden in der Rathauswache oder in der Böttcherstr. 3 (Haupteingang) zur Abholung bereit.

Der Fragebogen, Anregungen oder Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist bis spätestens zum 07.01.2021 schriftlich oder per E-Mail an weinert@hann.muenden.de bei der Stadt Hann Münden eingebracht werden.


Hann Münden, den 27.10.2020
gez. Harald Wegener
Bürgermeister

 

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