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13.08.2021

Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Stadt Hann. Münden

hier: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 26.09.2021

1. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Stadt Hann. Münden kann in der Zeit von

Montag, den 23.08. bis Freitag, den 27.08.2021

im Briefwahlbüro, Raum 005 im Verwaltungsgebäude, Böttcherstraße 3 in 34346 Hann. Münden während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Raum der Einsichtnahme ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen zugänglich.

Bitte vereinbaren sie möglichst einen Termin zur Einsichtnahme unter der Tel.: 05541 75-186 oder per E-Mail.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte nur dann das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Wahlberechtigte Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Einsichtnahme und Überprüfung gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe anderer Personen bedienen.

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunft gemäß §§ 51 oder 52 Bundesmeldegesetz unzulässig ist. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen werden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahleinspruches (§ 46 NKWG) verwendet werden.

2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind bis zum Ablauf der Einsichtnahmefrist, spätestens am Freitag, den 27.08.2021 bis 13:00 Uhr, bei der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

    1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat;
    2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

Wichtiger Hinweis

Wahlscheine können bis Freitag, den 10.09.2021, 13.00 Uhr, bei der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Telefonische Anträge oder Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.

Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleizahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten Person übersandt, ausgehändigt oder amtlich überbracht.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

5. Wahlberechtigte Personen mit Wahlschein können nur durch Briefwahl wählen

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:

  • den/die amtlichen Stimmzettel des Wahlbereiches,
  • einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, dürfen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Von dieser Hilfsperson ist die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auszufüllen und zu unterschreiben.

Nähere Hinweise, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf der Rückseite des Wahlscheines angegeben.

Bei der Briefwahl hat die wählende Person im verschlossenen Wahlbriefumschlag (gelb)

    1. ihren Wahlschein
    2. den verschlossenen Stimmzettelumschlag (grün) mit den Stimmzetteln

so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Hann. Münden, 13.08.2021

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Axel Grünewald

Allgemeiner Stellvertreter

Bereitgestellt im Internet am 13.08.2021.

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