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11.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer

Gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und Grundsteuer B) durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 11.01.2018

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