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13.02.2016

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 061 "Gewerbegebiet Hedemünden2" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hedemünden - Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann.Münden hat in seiner Sitzung am 10.02.2016 beschlossen, den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 061 "Gewerbegebiet Hedemünden²" mit Örtlicher Bauvorschrift öffentlich auszulegen.

Die Firma Wessels + Müller SE hat den 2012 begonnenen Neubau ihres Zentrallagers in Hedemünden inzwischen abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass die bestehenden Betriebsflächen nicht ausreichen. Die Firma beabsichtigt, das Betriebsgrundstück in westliche Richtung bis zur Ortsverbindungsstraße nach Lippoldshausen zu erweitern. Nach der geplanten Betriebserweiterung würde der Drususweg die Betriebsflächen der Firma Wessels + Müller durchschneiden. Durch die geplante Westerweiterung des Firmengrundstücks wird die öffentliche Zuwegung nicht mehr benötigt und kann der Gewerbefläche zugeschlagen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung grenzt im Norden in ca. 60m Abstand an die BAB 7, im Osten an das derzeitige Betriebsgrundstück der Fa. Wessels + Müller, im Süden an die Hans-Heiner-Müller-Allee und im Westen an den Kirchweg bzw. die Straße “Am Rischenbach“. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,21 ha.

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