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26.01.2017

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 "Südliche Klosterbreite" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Ortsteil Gimte

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im OT Gimte gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls wurde geprüft, ob eine Umweltprüfung erforder-lich ist und die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden kann. Die Vorprüfung des Einzelfalls ist zum Ergebnis gekommen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die 1. Änderung und Erweiterung des Be-bauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ zu erwarten sind. Die Bebauungsplanänderung wurde als Maßnahme der Innenentwicklung deshalb nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst das Betriebsgeländes der Fa. Isophon AG. Es wird im Süden durch die Volkmarshäuser Straße, im Westen durch die Straße „Auf der Breite“, im Norden durch private gewerbliche Grundstücke südlich des Brunnenweges und östlich durch private Grundstücke westlich des Weidenweges begrenzt. Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 2,77 ha.

Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im OT Gimte ge-mäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich. Die entsprechenden Teilbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ bzw. Nr. 3 „Klosterbrei-te“ treten mit Rechtskraft der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klosterbreite“ außer Kraft.

Im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 044 „Südliche Klos-terbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wurde der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs.2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt, um ihn der Änderung durch die Bebauungsplanänderung anzupassen.

Im Internet bereitgestellt am 26.01.2017.

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