1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 25.03.2014 den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben beschlossen. Dieser Nachtrag tritt am 15.04.2014 in Kraft.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 10.04.2014.