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16.10.2014

Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (2000) der Stadt Hann. Münden

Der Landkreis Göttingen hat die vom Rat der Stadt Hann. Münden am 25.03.2014 festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (2000) mit Verfügung vom 29.07.2014 –Az: 61 81 20 – 8/3. Änd.- gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 3.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hann. Münden (2000) ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB liegt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hann. Münden einschließlich der Begründung vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Hann. Münden, Böttcherstr. 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben. Eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtig wurden, ist der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hann. Münden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hann. Münden rechtswirksam.

Hann. Münden, den 09.10.2014
Der Bürgermeister

Gez. Klaus Burhenne

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