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15.01.2021

1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 "Nahversorgungszentrum Königshof"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung
- Entwurfsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ wurde am 06.12.2001 rechtskräftig. Der Bebauungsplan bildete die Grundlage für die Ansiedlung eines REWE-Frischemarktes mit ca. 800 qm Verkaufsfläche, eines REWE-Getränkemarktes mit ca. 400 qm Verkaufsfläche und eines ALDI-Discountmarktes mit ca. 700 qm Verkaufsfläche. Inzwischen haben sich die Bedürfnisse der Kunden geändert. REWE möchte die Verkaufsflächen des Frischemarktes und des Getränkemarktes innerhalb des Bestandsgebäude in ein neues Marktkonzept integrieren, die Cafeteria und Poststelle besser in den Markt einbinden und das Angebot möglichst um einen Geldautomaten ergänzen. Der geplante Markt hat eine Verkaufsfläche von insgesamt ca. 1250 qm und stünde im Einklang mit dem vom Rat beschlossenen EH- und Standortkonzept.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ aufzustellen und das Aufstellungsverfahren möglichst beschleunigt nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Umweltbericht nach § 2 Abs.4 BauGB durchzuführen. Die UVP-Vorprüfung ergab, dass eine UVP nicht erforderlich ist und das Verfahren nach §13a BauGB beschleunigt durchgeführt werden kann. Infolge beschloss der Verwaltungsausschuss am 09.12.2020, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB i. V. mit § 13 (2) Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und den Entwurf öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich wird über die Quedlinburger Straße erschlossen und umfasst die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Mischgebiete und das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Großflächiger Einzelhandel“:

Amtliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 "Nahversorgungszentrum Königshof" © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de
Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 "Nahversorgungszentrum Königshof" © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 2 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit

vom 25.01.2021 bis 26.02.2021

auf der Seite "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren" zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden.

Bestandteil der offengelegten Unterlagen sind das Einzelhandels-Verträglichkeitsgutachten der CIMA und die standortbezogene UVP-Vorprüfung des Architekturbüros Thanheiser. Aus der UVP-Vorprüfung geht hervor, dass Umweltbelange unwesentlich und nur hinsichtlich der ggf. leicht zunehmenden Kundenverkehre (+ 5,8%) betroffen sind. In der Gesamtbetrachtung führen die geplanten Modernisierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen eher zu positiven Umweltauswirkungen.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

gez. Harald Wegener

Hann. Münden, 13.01.2021
Der Bürgermeister

Dokumente

Bereitgestellt im Internet am 15.01.2021.

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