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23.09.2017

4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden (Sammeländerung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)

Die Stadt Hann. Münden beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan 2000 mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden (Sammeländerung) in 4 Teilbereichen im Stadtgebiet und in 13 Teilbereichen in den Ortsteilen (Bonaforth 1, Gimte 3, Hedemünden 3, Hemeln 3, Lippoldshausen 1, Volkmatshausen 2) zu ändern. Die allgemeinen Planungsziele der Sammeländerung sind:

  • Ausweisung nachfrageorientierter Wohn- und Mischbauflächen als Alternative zu brachliegenden Flächenreserven
  • Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen zur Bestandsentwicklung und für Neuansiedlungen 
  • Bestandsentwicklung eines überregional bedeutenden Gartenbaubetriebs 
  • Sicherung und Entwicklung von Standorten für Bildungs- und Sozialeinrichtungen 
  • Sicherung und Entwicklung von Standorten für Sport- und Freizeitnutzungen 
  • Entwicklung von Standorten für Infrastruktureinrichtungen 
  • Sicherung und Entwicklung von Ausgleichsflächen

Zu diesem Zwecke ist der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden (Sammeländerung) in der Zeit vom 25.09.2017 bis 20.10.2017 auf der Homepage der Stadt Hann. Münden (http://www.hann.muenden.de/bauleitplanung, “aktuelle Beteiligungsverfahren“) zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Erörterung der Planung und zur Äußerung. Zu diesem Zweck hängt der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden (Sammeländerung) während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, zu jedermanns Einsicht und weiteren Erläuterungen aus.

Amtliche Bekanntmachung - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der Stadt Hann. Münden (Sammeländerung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)

Im Internet bereitgestellt am 23.09.2017

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