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14.01.2021

Bebauungsplan Nr. 047 "Göttinger Straße" - 1. Änderung - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße ergeben sich aufgrund des geltenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hannoversch Münden Regelungsbedarfe hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung. Daher soll mit einer 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 „Göttinger Straße“ die Neuausrichtung der Zulässigkeit von Handelsbetrieben und Dienstleistungen innerhalb des festgesetzten Sondergebietes planungsrechtlich geregelt werden.

Die Verlagerungsabsichten stehen im Einklang mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, welches durch ein Standortkonzept für die Stadt Hann. Münden (Standortkonzept und Sortimentslisten, Beschluss des Rates der Stadt Hann. Münden vom 27.06.2019) ergänzt wurde. Das Standortkonzept regelt die Einzelhandelsentwicklung für die Versorgungsbereiche der Stadt und definiert für den Sonderstandort „Göttinger Straße“, dass an diesem Standort keine zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsentwicklung beabsichtigt ist.

Bebauungsplan Nr. 047 "Göttinger Straße" - 1. Änderung - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de
Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 "Göttinger Straße" © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Göttinger Straße“ wird im Süden und Westen von dem Gelände der Polizeiakademie Niedersachsen, im Norden vom Gelände der Firma Eaton und im Osten von der Göttinger Straße (Bundesstraße 3) begrenzt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept die textlichen Festsetzungen mit dem Ziel, zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente auszuschließen, geändert und die Sortimentslisten angepasst.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Str.“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB fand im Zeitraum vom 20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 statt.
Auf Grundlage der Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ im Entwurf auszuarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 047 „Göttinger Straße“ einschließlich Begründung sowie bereits vorliegenden Stellungnahmen in der Zeit

vom 25.01.2021 bis 26.02.2021

auf der Seite "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren" zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe unter 05541-75-228 eingesehen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist die Abwägung der nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB wurden nicht eingebracht. Als relevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB liegen Stellungnahmen der IHK und dem LK Göttingen zum Thema Regionalplanung – Einzelhandel vor.

Umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 047 „Göttinger Str.“ liegen nicht vor.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Hann. Münden, den 12.01.2021

Gez. Harald Wegener

Der Bürgermeister

Dokumente

Bereitgestellt im Internet am 14.01.2021.

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