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01.12.2021

Bebauungsplan Nr. 047 »Göttinger Straße« - 1. Änderung

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 29.04.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Str.“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Bebauungsplan Nr. 047 "Göttinger Straße" - 1. Änderung - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Der Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ wird im Süden und Westen von dem Gelände der Polizeiakademie Niedersachsen, im Norden vom ehemaligen Gelände der Firma Eaton und im Osten von der Göttinger Straße (Bundesstraße 3) begrenzt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept die textlichen Festsetzungen mit dem Ziel, zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente auszuschließen, geändert und die Sortimentslisten angepasst.

Die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ wird vom Tage der Bekanntmachung an im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, Zimmer 208/209, zur Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft gegeben. Des Weiteren steht die 1.Änderung des Bebauungsplanes „Göttinger Straße“ gem. § 10a Abs. 2 BauGB in Kürze im Internet auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter dem Menüpunkt "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung" zur Einsicht und zum Download bereit.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sowie unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Mängel werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Hann. Münden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung tritt die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hann. Münden, den 29.11.2021

Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister

gez.

T. Dannenberg
(Bürgermeister)

Bereitgestellt im Internet am 02.12.2021.

Die Amtliche Bekanntmachung wurde zusätzlich am 02.12.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 79 (auf Seite 1966) veröffentlicht.

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