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17.08.2019

Bebauungsplan Nr. 064 "Gleisdreieck" mit Örtlicher Bauvorschrift - Information der Öffentlichkeit im beschleunigten Bebauungsplanverfahren

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann.Münden hat in seiner Sitzung am 12.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 064 “Gleisdreieck“ möglichst im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Betriebsgelände der Fa. Seute und wird im Süden durch die Bahnlinie Hann. Münden – Witzenhausen, im Westen durch die Bahnlagen im Bereich des Bahnhofs Hann. Münden und im Norden durch ehemalige Gleisanlagen und jetzige Gewerbeflächen begrenzt. Im Nordosten und Osten grenzt der Uferstreifen der Werra mit Wegen und Kleingartenanlagen an.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hängt in der Zeit

vom 21.08.2019 bis 13.09.2019

während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus.

Bereitgestellt im Internet am 17.08.2019

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