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26.01.2017

Bebauungsplan Nr. 065 "Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden"

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Vereinskrankenhauses sowie die angrenzenden Abschnitte der Pionierstraße. Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 1,8 ha. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage, um eine Wohnanlage für dauerhaftes Wohnen mit Stadtteilzentrum zu entwickeln. Teile der Gebäude sollen als Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Gleichzeitig sollen Betreuungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote geschaffen werden, die von der Allgemeinheit mit genutzt werden können.

Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ wurde der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs.2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt, um ihn der Änderung des Bebauungsplanes anzupassen.

Im Internet bekanntgemacht am 26.01.2017.

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