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01.04.2019

Bebauungsplan Nr. 069 "Nahversorgungszentrum Hermannshagen" - Aufstellungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann.Münden hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 069 “Nahversorgungszentrum Hermannshagen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hermannshagen an der Hedemündener Straße. Er umfasst die Betriebsflächen des Lidl-Marktes, des Edeka-Neukauf-Marktes, der Werraapotheke und erstreckt sich südlich über die B80 auf die Flächen der ehemaligen Gärtnerei und heutigen Blumenmarktes Koch-Stoll. Der Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) dargestellt. Der Geltungsbereich kann sich im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes noch ändern.

Im Internet bereitgestellt am 01.04.2019

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