Bebauungsplan Nr. 073 »Solarpark Hedemünden« im Ortsteil Hedemünden
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 25.02.2021 den Bebauungsplan Nr. 073 „Solarpark Hedemünden“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 073 befindet sich am nördlichen Siedlungsrand, zwischen dem Gewerbegebiet Hedemünden² im Süden und der Autobahn BAB 7 im Norden.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 073 „Solarpark Hedemünden“ gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Bereitgestellt im Internet am 25.11.2021.
Die Amtliche Bekanntmachung wurde zusätzlich am 25.11.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 75 (auf Seite 1917) veröffentlicht.