Flächennutzungsplan 2000 Stadt Hann Münden
hier: Anpassung im Weg der Berichtigung gem. § 13 a Absatz 2 Satz 2 sowie 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte am 12.12.2006 im BauGB eingeführte § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Bebauungsplan aufzustellen, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§13a (2) Satz 2).
Seit der letzten Änderung des BauGB (vom 03. November 2017) ermöglicht der neue § 13b BauGB zusätzlich die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren unter Anwendung des § 13a BauGB.
Der rechtskräftige FNP 2000 wurde mit der 1. Sammeländerung (21.12.2007), der 2. Sammeländerung (18.04.2013), der 3. Änderung (16.10.2014), der 4. Sammeländerung (04.04.2019) und der 5. und 6. Änderung (2021 in Bearbeitung) geändert sowie bisher im Wege der Berichtigung mit der Aufstellung von 3 Bebauungsplänen gem. § 13a BauGB berichtigt.
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Berichtigung des FNPs gem. § 13a bzw. 13b BauGB in weiteren 4 Teilbereichen. Die bislang berichtigten 3 Teilbereiche werden nachrichtlich dargestellt und wurden bereits bekannt gemacht:
Teilbereich | Bezugs-Bebauungsplan | FNP/ Berichtigung | BauGB/ Verfahren |
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Kernstadt |
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TB1 016 |
Äußere Stadtranderschließungsstraße 2. Änderung (Rechtskraft 02.10.2010) |
02.10.2010 |
§ 13a |
TB2 065 |
Wohn.- und Begegnungsst. Neumünden (Rechtskraft 26.01.2017) |
26.01.2017 |
§ 13a |
Gimte |
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TB3 044 |
Südliche Klosterbreite 1. Änderung (Rechtskraft 26.01.2017) |
26.01.2017 |
§ 13a |
Kernstadt |
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TB4 058 |
Gewerbegebiete Schulzenrode (Rechtskraft 18.02.2010) |
wird berichtigt |
§ 13a |
TB5 059 |
Am Dielengraben (Rechtskraft 12.02.2009) |
wird berichtigt |
§ 13a |
TB6 17B |
Kleeberg, 7. Änderung (Rechtskraft 04.11.2010) |
wird berichtigt |
§ 13a |
Wiershausen |
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TB7 072 |
Wohngebiet Festplatz (Rechtskraft 08.07.2021) |
wird berichtigt |
§ 13b |
Die bisher durch Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) eingetretenen Änderungen der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan werden durch Anpassung der Plandarstellung berichtigt und mit der Bekanntmachung wirksam. Die Planzeichnungen stehen auf der Homepage der Stadt Hann Münden zur Ansicht bereit.
Hann. Münden, den 05.08.2021
Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister
gez.
H. Wegener
Bereitgestellt im Internet am 14.09.2021.