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14.09.2021

Flächennutzungsplan 2000 Stadt Hann Münden

hier: Anpassung im Weg der Berichtigung gem. § 13 a Absatz 2 Satz 2 sowie 13b Baugesetzbuch (BauGB)

Der durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte am 12.12.2006 im BauGB eingeführte § 13a „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Bebauungsplan aufzustellen, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§13a (2) Satz 2).

Seit der letzten Änderung des BauGB (vom 03. November 2017) ermöglicht der neue § 13b BauGB zusätzlich die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren unter Anwendung des § 13a BauGB.

Der rechtskräftige FNP 2000 wurde mit der 1. Sammeländerung (21.12.2007), der 2. Sammeländerung (18.04.2013), der 3. Änderung (16.10.2014), der 4. Sammeländerung (04.04.2019) und der 5. und 6. Änderung (2021 in Bearbeitung) geändert sowie bisher im Wege der Berichtigung mit der Aufstellung von 3 Bebauungsplänen gem. § 13a BauGB berichtigt.

Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Berichtigung des FNPs gem. § 13a bzw. 13b BauGB in weiteren 4 Teilbereichen. Die bislang berichtigten 3 Teilbereiche werden nachrichtlich dargestellt und wurden bereits bekannt gemacht:

Teilbereich
Bezugs-Bebauungsplan
FNP/ Berichtigung
BauGB/ Verfahren
Kernstadt
TB1  016
Äußere Stadtranderschließungsstraße
2. Änderung
(Rechtskraft 02.10.2010)
02.10.2010
§ 13a
TB2  065
Wohn.- und Begegnungsst. Neumünden
(Rechtskraft 26.01.2017)
26.01.2017
§ 13a
Gimte
TB3  044
Südliche Klosterbreite 1. Änderung
(Rechtskraft 26.01.2017)
26.01.2017
§ 13a
Kernstadt
TB4  058
Gewerbegebiete Schulzenrode
(Rechtskraft 18.02.2010)
wird berichtigt
§ 13a
TB5  059
Am Dielengraben
(Rechtskraft 12.02.2009)
wird berichtigt
§ 13a
TB6  17B
Kleeberg, 7. Änderung
(Rechtskraft 04.11.2010)
wird berichtigt
§ 13a
Wiershausen
TB7  072
Wohngebiet Festplatz
(Rechtskraft 08.07.2021)
wird berichtigt
§ 13b

Die bisher durch Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) eingetretenen Änderungen der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan werden durch Anpassung der Plandarstellung berichtigt und mit der Bekanntmachung wirksam. Die Planzeichnungen stehen auf der Homepage der Stadt Hann Münden zur Ansicht bereit.

Hann. Münden, den 05.08.2021

Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister

gez.

H. Wegener

Bereitgestellt im Internet am 14.09.2021.

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