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17.08.2021

Ladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens im Bereich der Stadtteile Bad Sooden-Allendorf und Oberrieden der Stadt Bad Sooden-Allendorf und des Stadtteiles Werleshausen der Stadt Witzenhausen

Flurbereinigungsverfahren Oberrieden-Werra

Verfahrens-Nr.: VF 2608

Die Städte Witzenhausen und Bad Sooden-Allendorf planen zusammen mit der Gemeinde Lindewerra und dem Regierungspräsidium Kassel im Bereich der Werraschleife zwischen Werleshausen und Lindewerra auf hessischem Gebiet eine Renaturierungsmaßnahme der Werra. Die eigentumsrechtliche Umsetzung erfolgt durch ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung.

Ziele der Flurbereinigung sind u.a. die Bereitstellung von Flächen zur Renaturierung der Werra als Projekt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die Entflechtung von Landnutzungskonflikten zwischen den Belangen der Landwirtschaft und den Interessen des Natur- und Gewässerschutzes. Außerdem sollen durch die Flurbereinigung die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft u. a. durch die grundhafte Erneuerung einer auf 3t abgetonnten Brücke verbessert werden.

Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 100 ha und geht aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte hervor.

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungs-verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Hierzu findet am

Dienstag, dem 07. September um 19.00 Uhr
in der Kultur- und Kongresshalle, Im Kurpark 1, 37242 Bad Sooden-Allendorf
eine Aufklärungsversammlung statt.

Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde werden zu Beginn dieser Versammlung über die geplante Renaturierungsmaßnahme informieren.
Anschließend werden der Zweck des Flurbereinigunsverfahrens, die Notwendigkeit und die Ziele des Verfahrens, der Verfahrensablauf sowie die hierbei entstehenden Kosten erläutert.
In der Versammlung können Fragen zu den Renaturierungsplanungen und dem Ablauf des Flurbereinigungsverfahren gestellt werden.

Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen der im voraussichtlichen Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern/innen gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Pächter und Pächterinnen von Grundstücken des beabsichtigten Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Interessierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen. Da eine endgültige Flurbereinigungsabgrenzung noch erfolgen muss, ist auch der o. g. Personenkreis der benachbarten Gebiete zur Informationsveranstaltung eingeladen.

Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Bad Sooden-Allendorf und Stadt Witzenhausen und in den angrenzenden Gemeinden Bornhagen, Lindewerra, Wahlhausen, Asbach-Sickenberg, Wiesenfeld, Volkerode, Meinhard, Eschwege, Berkatal, Großalmerode, Staufenberg, Hann.-Münden, Friedland und Neu-Eichenberg.

Darüber hinaus ist diese Einladung inkl. der Gebietsübersichtskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2608 abrufbar.

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Diese Informationsveranstaltung zur Aufklärung über die geplante Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Oberrieden-Werra findet in einer Präsenzveranstaltung statt. Eine Anmeldung ist bei
Frau Edith Bußmann-Erler telefonisch unter 05681-7704-2227 oder per Email unter der Adresse edith.bussmann-erler@hvbg.hessen.de oder
Herrn André Schöße telefonisch unter 05681-7704-2537 oder per Email unter der Adresse andre.schoesse@hvbg.hessen.de vorzunehmen.

Sollte die dann geltende Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) eine Begrenzung der Teilnehmerzahl notwendig machen, wird diese Veranstaltung in einem weiteren, noch bekanntzugebenden, Termin wiederholt.

Um ein pandemiegerechtes Verhalten zu gewährleisten, wird auf das Tragen eines Mund-Nasenschutzes hingewiesen. Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt.
An dem Termin werden die personenbezogenen Daten zur Kontaktnachverfolgung erfasst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an obenstehende Adressen bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze).

Homberg (Efze), den 09.08.2021

gez. (LS)

Bußmann-Erler, Verfahrensleiterin

Bereitgestellt im Internet am 18.08.2021.

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