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17.12.2020

2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 10.12.2020 den 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 17.10.2018 beschlossen. Dieser Nachtrag tritt am 18.12.2020 in Kraft.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 17.12.2020.

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